Ob die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung übernommen werden oder nicht ist gesetzlich geregelt, je nach festgestelltem Schweregrad der Zahn- und Kieferproblematik. Generell gilt bis zum 18. Lebensjahr das sogenannte KIG-System (KIG=kieferorthopädische Indikationsgruppen), das in fünf Befundstufen eingeteilt ist.
KIG – Stufe 1 und 2
Es besteht keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Versicherung. Ob Ihre private Zusatzversicherung die Kosten trägt können wir in einem Erstberatungsgespräch besprechen.
Wissenswert: Eine Übersicht über aktuelle Zahnzusatzversicherungen bietet zum Beispiel die Waizmanntabelle.
KIG – Stufe 3, 4 und 5
Seit 1999 gilt, dass die gesetzlichen Krankenkassen direkt 80% des gesetzlichen Anteils der Behandlungskosten übernehmen. Ein Eigenanteil von 20%, der immer nach 3 Monaten anfällt, muss zunächst vom Patienten bzw. den Patienteneltern selber übernommen werden. Nach medizinisch erforderlichem Abschluss der Behandlung werden die 20% von der Krankenkasse zurückerstattet.
Zusatzkosten
Alle Maßnahmen, die mehr als ausreichend (Schulnote=4) und wirtschaftlich sind, werden im Maßnahmenkatalog der Krankenkassen nicht (nur anteilig) berücksichtigt. Ob eine Zuzahlung sinnvoll und notwendig ist besprechen wir gerne in einem Erstberatungsgespräch.
Behandlungskosten
Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Sie vor Behandlungsbeginn genau über alle entstehenden Kosten persönlich informiert und aufgeklärt werden. Unsere Behandlungskosten beinhalten immer alle notwendigen Schritte der Behandlung, inklusive aller Materialien, auch sämtlicher Haltemaßnahmen (z.B. Retainer) die zur Sicherung des Behandlungsergebnisses notwendig sind. Gerne erhalten Sie Ihre schriftliche Kostenaufstellung für Ihre persönlichen Unterlagen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Für ihr persönliches Anliegen sind wir jederzeit für Sie da.
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In Bearbeitung.